Sozialministerin Andrea Nahles hat am letzten Freitag die Eckpunkte ihres lange erwarteten Rentenkonzepts vorgestellt. So ist geplant, die Absenkung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2045 auf 46 Prozent zu begrenzen. Dies würde eine Erhöhung der Untergrenze bedeuten – derzeit ist sie auf 43 Prozent bis 2030 festgelegt.
Rentenniveau der gesetzlichen Altersrente
Dass eine Sicherung des Rentenniveaus mit einer Erhöhung der Beiträge einhergeht, hatte Nahles bereits zuvor angekündigt. Die Erhöhung solle allerdings gedeckelt werden – auf maximal 25 Prozent bis 2045. Würde von der Politik keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, werde das Rentenniveau wahrscheinlich auf 41,7 Prozent fallen, erklärte Nahles.
Solidarrente für Geringverdiener
Konkretisiert hat Nahles auch das Konzept einer gesetzlichen Solidarrente für Geringverdiener. Alle Menschen, die 35 Jahre Beiträge gezahlt hätten, sollten im Alter mehr Geld zur Verfügung haben als nur die Grundsicherung. Die von Nahles vorgeschlagene Solidarrente soll zehn Prozent über dem Betrag liegen, der an Grundsicherung bezahlt werden. Bei diesen Plänen stößt Nahles jedoch auf Kritik seitens der Union. Deren Fraktionsvorsitzender Volker Kauder erklärte, dass geprüft geklärt werden müsse, dass Menschen, die knapp über der Grundsicherung lägen, nicht schlechter gestellt werden dürften als solche mit Grundleistung und Solidarrente.
Versicherungspflicht für Selbständige noch unklar
Uneins sind sich SPD und Union auch weiterhin bei der Frage, ob Selbstständige ohne Altersabsicherung verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen. Die Union plädiert weiter dafür, dass hier auch private Vorsorge reiche.
Rentenangleichung Ost-West
Die Angleichung der Ost-West-Renten soll indes ab 2018 beginnen und bis 2025 abgeschlossen sein.
Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge und der Riesterförderung
Zudem soll die betriebliche Altersversorgung reformiert und damit gestärkt werden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz beinhaltet auch Reformen bei der Riester-Rente. So soll hier unter anderem die Grundzulage von 154 auf 165 Euro steigen.
Zudem soll ein Riester-Standard-Angebot von Seiten der Versicherungswirtschaft in Absprache mit Ministerien und Verbraucherschützern entwickelt werden. „Damit könnte auch Verbraucherinnen und Verbrauchern, die keine ausdrückliche Wahl treffen wollen, ein Angebot gemacht werden, auf das sie sich künftig ohne großen eigenen Zeitaufwand verlassen könnten“, heißt es hierzu aus dem Arbeitsministerium. Details hierzu liegen allerdings nicht vor.
Es wird noch diskutiert werden bis die endgültigen Änderungen klar sind. Klar bleibt weiterhin, dass private Altersvorsorge nötig ist, um seinen Lebensstandard zu halten und der Staat wird dies weiterhin mit verschiedenen Fördermöglichkeiten unterstützen.