Kleiner Unterschied, große Auswirkung: Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2017 der Rechnungszins von 1,25 % auf 0,9 % sinkt. Was im ersten Moment nicht dramatisch klingt, kann aufgrund der langen Laufzeiten von Altersvorsorgeverträgen in Verbindung mit dem Zinseszinseffekt zu enormen finanziellen Einbußen führen.
Wer mit dem Abschluss der privaten Altersvorsorge bis 2017 wartet, verschenkt dadurch möglicherweise bares Geld.
Diese Reduzierung hat nicht nur auf neu abgeschlossene klassische Rentenversicherungen Auswirkung, sondern auch auf Berufsunfähigkeitsrenten und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantie.
Für denjenigen, der seine Altersvorsorge oder die Absicherung seiner Arbeitskraft ergänzen möchte, kann der Abschluss dafür noch in 2016 vorteilhaft sei!